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Nur wer sich meldet, erhält Geld: Fast unbemerkt tritt im Aargau ein neues Gesetz in Kraft

01.01.2050

Fast unbemerkt tritt nach den Sommerferien ein Gesetz in Kraft, das vielen berufstätigen Eltern im Aargau eine deutliche Entlastung bringt. Das Kinderbetreuungsgesetz verlangt, dass alle Aargauer Gemeinden berufstätige Eltern nach Bedarf finanziell unterstützen müssen, wenn diese ihre Kinder in einer familienergänzenden Kinderbetreuung betreuen lassen möchten. Zudem müssen sie sicherstellen, dass Kinder bis zum Abschluss der Primarschule Zugang zur familienergänzenden Betreuung haben.

Familienergänzende Kinderbetreuung bieten etwa Kindertagesstätten, Tagesstrukturen oder Tagesfamilien an.

Je nach Gemeinde mehr Geld
Wie die einzelnen Gemeinden die allgemein gehaltenen Vorgaben konkret umsetzen, bleibt ihnen überlassen. Entsprechend unterscheiden sich oft auch die Reglemente. So gibt es in Aarau bei einem gemeinsamen Einkommen der Eltern von mehr als 100 000 Franken keine Subventionen mehr, in Lenzburg liegt die Grenze bereits bei 90 000 Franken. Besonders grosszügig erscheint die Zofinger Lösung: Da liegt die Obergrenze erst bei 120 000 Franken.

Allerdings nehmen viele Gemeinden nicht das steuerbare Einkommen als Berechnungsgrundlage. So gilt in Zofingen die Obergrenze für das Bruttoeinkommen, was die Grosszügigkeit wieder etwas relativiert.

Die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen machen es auch schwierig, die einzelnen Reglemente zuverlässig zu vergleichen.

Amanda Wildi von der K&F Fachstelle Kinder und Familien in Ennetbaden berät im Auftrag des Kantons die Gemeinden bei der Umsetzung der Vorgaben, die das Gesetz macht. Bisher haben rund 120 Gemeinden die Dienste der Fachstelle in Anspruch genommen. «Die allermeisten Gemeinden sind bereit», sagt sie, zumal die grösseren Kommunen oft einfach bereits gut funktionierende Reglemente anpassen mussten.

«Es geht nicht um Sozialhilfe, sondern um eine Unterstützung, die Eltern von Gesetzes wegen zusteht.»

Das gilt etwa für die Gemeinde Wohlen. Hier gibt es das, was das neue Gesetz verlangt, grundsätzlich schon seit einigen Jahren: Es gibt die Blockzeiten an der Schule, es gibt Mittagstische und Aufgabenhilfe. Und die Elternbeiträge werden bereits nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten eingezogen. Das einzige was sich ändert: Das Angebot wird zeitlich stark ausgeweitet.

Schwieriger sei es hingegen für eher kleine Gemeinden gewesen, in denen es bisher nur ein bescheidenes oder gar kein Angebot an familienergänzender Betreuung gegeben hat, erklärt Wildi.

Hilfreiche Zusammenarbeit
Als Beispiele positiver Zusammenarbeit nennt Wildi verschiedene Gemeinden im Zurzibiet oder auch im Schenkenbergertal, welche die Aufgabe gemeinsam angegangen sind und für ihre Dörfer identische Regelungen getroffen haben. Das erleichtere die Umsetzung erheblich, sagt Wildi, zumal das Gesetz es ja zulässt, dass bei Bedarf auch Angebote in anderen Gemeinden genutzt werden können.

Das neue Gesetz entlastet zwar die Eltern, beschert aber den Kommunen Mehrausgaben. In Wohlen etwa hat die Gemeinde bisher rund 300 000 Franken für die Betreuungsangebote aufgewendet; ab 2019 werden es über 800 000 Franken sein.

«Wir stellen fest, dass viele Gemeinden die bestehenden Kriterien für die finanzielle Unterstützung der Eltern verschärft haben, um Kosten zu sparen», erklärt Amanda Wildi. So werde etwa die Obergrenze für subventionsberechtigte Einkommen nach unten korrigiert, der obligatorische Basisbetrag für die Eltern wird erhöht oder die Eltern müssten nachweisen, dass sie zusammen mindestens 120 Prozent arbeiten.

«Gerade die letzte Auflage hat zur Folge, dass viele Migrationseltern keine Subventionen erhalten, weil sie dieses Arbeitspensum nicht erreichen. Und ohne Subventionen können die Kinder nicht an den Angeboten teilnehmen, was wiederum auch eine verpasste Chance zur Integration ist», kritisiert Wildi.

Defensive Kommunikation
Solche Regelungen sind indes durchaus zulässig: Jede Gemeinde entscheidet autonom, wie viel Unterstützung sie sich für die familienergänzende Kinderbetreuung leisten kann und will. Wobei eine für die Familien grosszügige Regelung sich auch als ein wichtiges Kriterium für erfolgreiches Standortmarketing erweisen könnte, sagt Wildi.

Oder in absoluten Zahlen ausgedrückt: Wohlen rechnet mit Kosten von rund 50 Franken pro Einwohner und Jahr, Wettingen mit 66, Lenzburg mit 70 Franken. Baden lässt sich die familienergänzende Kinderbetreuung 128 Franken kosten. Aarau schliesslich liegt in dieser nicht repräsentativen Übersicht mit rund 150 Franken pro Einwohner klar an der Spitze.
Amanda Wildi vermutet, dass viele Gemeinde nicht aktiv auf die Eltern zugehen, um sie über die Möglichkeiten informieren, die das neue Gesetz bringt. Auch diese vornehme Zurückhaltung ist erlaubt. Wie bei der Krankenkassenverbilligung handelt es sich auch bei den Beiträgen für die familienergänzende Betreuung um eine Hol-Schuld: Wer Unterstützung will, muss sich selber darum bemühen.

Eltern sollen Initiative ergreifen
Auch was die Beratung betrifft, halten sich viele Gemeinden zurück. Sie bieten aktiv keine Unterstützung an oder unter nicht ganz einfachen Bedingungen. So erhält man etwa in Lenzburg nur zu den Bürozeiten am Mittwoch und am Freitagmorgen Auskunft.

Natürlich gibt es auch Gemeinden, welche die Eltern auf die neue Unterstützung aufmerksam machen. So erklärt etwa Kölliken im aktuellen, dorfeigenen Mitteilungsblatt ausführlich und vorbildlich, wie Eltern zur neuen Beitragsleistung gelangen können.

Grundsätzlich ermuntert Wildi alle Eltern mit Kindern im Alter bis zwölf Jahre, falls sie es noch nicht getan haben, sich bei den Gemeinden zu informieren und allenfalls einen Antrag auf Subvention der Kinderbetreuung zu stellen. «Es geht hier nicht um Sozialhilfe, sondern um eine klar definierte Unterstützung, die den Eltern von Gesetzes wegen zusteht.»

Den gesamten Artikel finden Sie unter www.aargauerzeitung.ch