Der Entwurf für ein Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) ist schlank. Der Kanton soll für die Rahmenbedingungen samt Qualitätsvorgaben zuständig sein und sich an der Aus- und Weiterbildung betreuender Personen beteiligen. Das übrige würden die Gemeinden selbst entscheiden.
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